FAQ – Veranstaltungsversicherung
Klare Antworten zu den Fragen, die wir immer wieder bekommen.
Wenn Ihre Veranstaltung unterbrochen, verschoben oder gleich ganz abgesagt werden muss, hilft diese Versicherung, indem der Versicherer für all die Kosten aufkommt, die bei der Organisation Ihrer Veranstaltung angefallen sind. Allerdings muss die Veranstaltung tatsächlich aufgrund von höherer Gewalt unterbrochen, verschoben oder abgesagt werden. Bei diesem Versicherungsschutz fällt keine Selbstbeteiligung an. Eine Absage aufgrund von Nichterscheinen oder schlechtem Wetter muss separat versichert werden.
Probleme bei der Organisation, ausbleibendes Interesse, Probleme mit den Behörden/Lizenzen bzw. Genehmigungen und das Verletzen vertraglicher Pflichten.
Schlechtes Wetter ist nicht grundsätzlich versichert, sondern nur, wenn Sie die zusätzliche Wetterversicherung abschließen. In diesen Fällen besteht dennoch ein Versicherungsschutz bei schlechtem Wetter:
- Die Wetterbedingungen lassen sich als Naturkatastrophe interpretieren.
- Die Wetterbedingungen haben dazu geführt, dass das Gelände, auf dem das Event stattfindet, nicht mehr nutzbar ist.
- Der Ort der Veranstaltung kann aufgrund extremer Wetterbedingungen nicht mehr erreicht werden.
Die Versicherung für Nichterscheinen kann dem Ausfallschutz hinzugefügt werden. Mit dieser Versicherungsleistung sorgen Sie dafür, dass jene Menschen versichert werden, ohne die die Veranstaltung ins Wasser fallen würde (beispielsweise Hauptkünstlerinnen und Hauptkünstler). Wenn eine Veranstaltung abgesagt werden muss, weil eine versicherte Person aufgrund von Krankheit nicht erscheinen kann, ist dieser Ausfall gedeckt. Sie müssen im Voraus angeben, für welche Personen Sie eine Versicherung für Nichterscheinen abschließen wollen. Außerdem muss die versicherte Person zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung gesund sein.
Ein Outdoor-Event in Deutschland zu organisieren, ist immer mit Risiken behaftet. Wetterbedingungen können so ungünstig sein, dass eine Veranstaltung unterbrochen, verschoben oder ganz abgesagt werden muss. Sie können diesen Versicherungsschutz einfach Ihrer Ausfallversicherung hinzufügen.
Sie müssen den Versicherungsschutz für Extremwetter mindestens 14 Tage vor Beginn des Events beantragen.
Viele Veranstalter rechnen mit einem Gewinn in einer bestimmten Höhe. Diesen erwarteten Gewinn (Ertrag) können Sie versichern. Wenn die Veranstaltung dann unterbrochen, verschoben oder ganz abgesagt werden muss, wird Ihnen die Differenz bis zu diesem versicherten Betrag ausgezahlt.
Sie können die Veranstaltungstechnik, die Sie auf Ihrem Event einsetzen, vor Diebstahl oder Schaden versichern. Sowohl gemietete als auch eigene Veranstaltungstechnik kann versichert werden. Wenn Ausrüstung bei der Eventlocation (oder auf dem Weg dorthin bzw. von dort) beschädigt oder gestohlen wird, greift der Versicherungsschutz. Die Versicherung greift nicht, wenn der Schaden das Ergebnis normalen Verschleißes ist. Diebstahl ist nur dann versichert, wenn Gewalt oder Einbrüche mit im Spiel sind.
Sie müssen die Versicherung für Veranstaltungstechnik mindestens 14 Tage vor Beginn des Events beantragen.
Das hängt ganz davon ab, was der Eigentümer der Technik und der ausleihende Veranstalter abgesprochen haben. Wir empfehlen Ihnen, die Veranstaltungstechnik inklusive Versicherung zu mieten, sodass der Eigentümer für die Versicherung zuständig ist. Das mag zwar etwas kostspieliger sein, spart aber jede Menge Papierkram im Schadensfall.
- Ausfall
- Schlechtes Wetter
- Nichterscheinen
- Equipment
- Haftung
- Personenunfälle
- Bargeld
- Etragsverlust
Erfahren Sie hier, was die einzelnen Deckungen beinhalten.
Wenn während der Veranstaltung ein Unfall passiert, der zum Tod, einer Behinderung oder dazu führt, dass medizinische Versorgung bereitgestellt werden muss, greift der Unfallschutz und Sie bekommen die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
Sie können sich entscheiden, welche Personen oder Personengruppen Sie versichern:
- das Organisationsteam (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Freiwillige)
- Teilnehmende (Künstlerinnen und Künstler, Rednerinnen und Redner etc.)
- andere Personen (Sie können uns darüber informieren, für welche Personen der Versicherungsschutz greifen soll)
Als Veranstalter können Sie für Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden. Diese Versicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen solcher Schadensansprüche.
Wenn Sie ebenfalls einen Haftpflichtschutz mit der Versicherung abgeschlossen haben und es zu Schäden an der Eventlocation kommt, werden auch diese gedeckt. Beispielsweise, wenn eine Besucherin oder ein Besucher die Eventlocation beschädigt.
Schicken Sie in dem Fall bitte eine E-Mail an schade@norisk.eu und geben Sie die folgenden Informationen an:
- Was ist passiert, was wurde beschädigt, wann ist es passiert, wer ist verantwortlich usw.? (Schicken Sie bitte Fotos mit, wenn Sie welche haben)
- Mögliche Rechnungen für die Miete, wenn es um Beschädigungen an einem gemieteten Objekt geht
- Mögliche Reparaturrechnungen
Schäden, die durch Kraftfahrzeuge entstanden sind, sind nicht gedeckt, müssen aber an den Versicherer dieses Fahrzeugs kommuniziert werden. Erfahren Sie hier mehr zur Schadensmeldung und Bearbeitung dieser.
Wenn zumindest Teile ihrer Veranstaltung stattfinden können, arbeiten wir in der Regel mit anteiligen Zahlungen.
Je nachdem, welcher Teil oder welche Tage einer Veranstaltung ausfallen, legen wir den Anteil fest, für den Sie eine Erstattung erhalten. Daher greift in diesem Fall immer eine anteilige Erstattung und es wird niemals die ganze Summe erstattet. Werfen Sie einen Blick auf die Bedingungen, wenn Sie sich da noch einmal genauer einlesen möchten.